Gebhardt Ingenieure - Tragswerkplanung, Holzbau und Bauphysik

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Energieberatung

Ziel der Energieberatung ist die Ermittlung von Maßnahmen, mit denen Sie Energie einsparen können. Im Rahmen einer Energieberatung werden im Allgemeinen die gesamte Gebäudehülle und die Heizungsanlage vor Ort aufgenommen. Auf Grundlage der ausgewerteten Bestandsaufnahme werden dann, unter Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse, Vorschläge zu verschiedenen Energieeinsparmaßnahmen dargestellt und qualifiziert bewertet. Es wird auch untersucht, inwiefern der Einsatz erneuerbarer Energien bei Ihrem Gebäude sinnvoll ist und ob die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen wirtschaftlich sind, insbesondere unter Berücksichtigung der möglichen Förderungen. Hier bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Reihe von Fördermaßnahmen – sowohl für Einzelmaßnahmen als auch umfassende Sanierungen zu KfW-Effizienzhäusern.

Im Rahmen der Energieberatung kann auch die Gebäudethermografie zur Ermittlung des wärmetechnischen Zustandes einer Gebäudehülle eingesetzt werden. Hierdurch lassen sich Wärmebrücken und Schwachstellen Ihres Gebäudes feststellen.

Die staatlich geförderte Vor-Ort-Energieberatung nach Richtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beinhaltet für Sie als Beratungsempfänger einen umfangreichen und individuell auf Ihr Gebäude zugeschnittenen Beratungsbericht. Abschließend erfolgt ein ausführliches Beratungsgespräch über die für Ihr Gebäude erzielbaren Energieeinsparungen.

Gebhardt Ingenieure - Tragswerkplanung, Holzbau und Bauphysik

Wir sind in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energieagentur (DENA) als Planer eingetragen und für die Förderung von Vor-Ort-Energiesparberatungen der BAFA sowie zur Beratung und Bestätigung von KfW-Anträgen zugelassen.

Weitergehend kann von uns eine baubegleitende Bauplanung und Überwachung der Maßnahmen durchgeführt werden. Derzeit gibt es auch hierfür von der KfW Förderungen sowie teilweise zwingende Abnahmen durch einen Sachverständigen.

Wir bieten Ihnen die Ausstellung von verbrauchs- und bedarfsorientierten Energieausweisen an. Der Ausweis verschafft einen Überblick wieviel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr verbraucht. Im Rahmen der Energieeinsparverordnung sind diese unter Angabe von diversen Übergangsfristen für den Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden auf Verlangen des Käufers oder Mieters vorzulegen.